Wann: Sa. 14.04.2018 um 16:00
Wo: Pfannkuchstr. 7 , 76185 Karlsruhe
Tagesordnung:
- Jahresbericht über Vereinsaktivitäten
- Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2017
- Neuwahlen des Vorstandes
- Satzungsänderung:
Alt | Neu | |
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§2 Punkt 3 | Zweck des Vereins ist weiter die Förderung und die Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein setzt sich zum Ziel, eine offene Jugendarbeit aufzubauen und zu gestalten, in der Kindern und Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse zu wecken, das religiöse Leben zu fördern und Rücksicht sowie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mensch und Natur zu stärken. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Veranstaltung von Freizeit- und Sportaktivitäten sowie Gestaltung und Durchführung von Unterrichts- und Sprachförderungsprogramme. | Zweck des Vereins ist weiter die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein setzt sich zum Ziel, eine offene Jugendarbeit aufzubauen und zu gestalten, in der Kindern und Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse zu wecken, das religiöse Leben zu fördern und Rücksicht sowie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Mensch und Natur zu stärken. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Veranstaltung von Freizeit- und Sportaktivitäten sowie Gestaltung und Durchführung von Unterrichts- und Sprachförderungsprogramme. |
§12 Punkt 4 | Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die von der Mitgliederversammlung zu bestimmen ist. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes umgesetzt werden. | Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines an Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der Religion zu verwenden hat. |
Bemerkung:
Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung bitte schriftlich an:
verwaltung@annur.de oder
VDV e.V. , Pfannkuchstr. 7, 76185 Karlsruhe
bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung einreichen (§7 Punkt 4).